top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sommer's Physiotherapie, Sommer's Solaqua und Heilpraktikerin Romy Sommer

(Fassung 01/2023)

Teil 1 - Inkrafttreten

§ 1 Inkrafttreten und Änderung der AGB

(1) Diese AGB gilt für alle Behandlungsverträge, die mit Sommer’s Physiotherapie, Sommer’s Solaqua geschlossen werden. Diese AGB finden auf heilpraktische Leistungen ebenfalls Anwendung.

(2) Die AGB in der Fassung 01/2023 tritt am 01.01.2023  in Kraft.

(3) Tritt eine Änderung der AGB ein, werden Sie, durch Aushang in Sommer's Solaqua, auf der Web Seite und durch Handzettel informiert. Sie werden aufgefordert diese Änderung durch Unterschrift zu bestätigen. 

(4) Die Änderung der AGB tritt für den jeweiligen Vertrag an dem Tag in Kraft, an dem sie die Änderung bestätigt haben.

(5) Ansonsten tritt die AGB am festgelegten Tag für neu geschlossene Verträge in Kraft.

​​

Teil 2 - Bezahlung und Terminvereinbarung/Absage

 

§ 2 Vertrag

(1) Nachdem Sie ihren Termin erhalten haben gehen sie einen bindenden Vertrag ein, d.h. Sie haben sich an die Absprache zu halten und die therapeutische Leistung zu bezahlen. Der Vertrag kann auch heilpraktische Leistungen umfassen.

(2) Eine Terminvereinbarung erfolgt i.d.R. persönlich. Ihnen wird ein Terminzettel übergeben. Eine Vereinbarung erfolgt ebenfalls i.d.R. telefonisch. In Ausnamefällen kann eine Terminvereinbarung per E-Mail erfolgen.

(3) Treten Leistungsstörungen während der Vertragszeit auf, gelten vorrangig die Regelungen dieser AGB in der Fassung 01/2023 für den geschlossenen Vertrag.  (Diese AGB gelten für jeden Vertrag, egal ob mit Rezept oder privat geschlossen)

 

§ 3 Rezeptvorlage

(1) Zur Behandlung in Sommer’s Physiotherapie muss ein Rezept vorliegen.

(2) Liegt zur Behandlung kein Rezept vor, ist es eine Selbstzahlerleistung.

 

§ 4 Bezahlung

(1) Die Zuzahlung (beim Rezept) ist zur 2. Behandlung (bar oder Karte) fällig. 

(2) Bei Privat Versicherten wird bei Terminabsprache (vor Ort) oder bei der 1. Behandlung ein Behandlungsvertag schriftlich geschlossen. Dieser ist zu unterschreiben. Danach kann die Behandlung erfolgen. Die Rechnungslegung erfolgt nach der letzten Behandlung. Es ist am Tag der letzten Behandlung die Rechnung bar oder per Karte zu begleichen.

(3) Bei Selbstzahlerleistungen ist vor der Behandlung (eine Behandlung) der Betrag zu entrichten. Bei mehreren Behandlungen ist der Betrag zur letzten Behandlung bar oder per Karte zu entrichten.   

 

§ 5 Informationsaustausch bei Terminabsprache

(1) Bei der Terminabsprache sind folgende Daten anzugeben:

1. Vorname, Name

2. Wohnanschrift

3. aktuelle und vollständige Festnetz-/Mobilfunknummer

4. E-Mail Adresse

5. Behandlungswunsch oder Therapieverordnung

6. Vorliegen eines Hausbesuchs

(2) Bei der Angabe der Telefonnummer sorgen Sie für eine Erreichbarkeit während unserer Öffnungszeiten. Die Erreichbarkeit kann entweder persönlich oder durch Anrufbeantworter erfolgen. Bei Handynummern achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben. Bitte geben Sie uns eine E-Mail Adresse an, dessen Postfach Sie regelmäßig kontrollieren.

§ 6 Terminabsage von Sommer's Physiotherapie oder Sommer’s Solaqua

(1) Die Terminabsage unsererseits erfolgt telefonisch. Individuelle Absprachen sind möglich.

(2) Geben Sie uns eine Handynummer an, erfolgt von unserer Seite die Terminabsage per normaler SMS (keine What's app), aufgrund der Datensicherheit.

(3) Geben Sie uns eine E-Mail Adresse an, erfolgt die Terminabsage per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ihr Postfach.

(4) Die Terminänderungen bestätigen sie uns von Montag bis Freitag (Freitag bis 12 Uhr) persönlich, telefonisch. Sprechen Sie ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter.

(5) Können wir Sie nicht rechtzeitig erreichen, entfällt dieser Termin.​

§ 7 Terminabsage ihrerseits

(1) Ihre Terminabsage erfolgt rechtzeitig persönlich oder telefonisch. Sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. 

(2) eine fristgemäße Terminabsage liegt vor, wenn:

1.  mindestens 24 Stunden vorher, liegt der Termin auf einem Montag ist bis zum Freitag 12 Uhr abzusagen. Liegt der Termin nach einem Schließtag (gesetzlicher Feiertag, Brückentag, Urlaub usw.) ist am letzten Öffnungstag abzusagen. 

2. für 2 stündige Behandlungen gilt eine Absagefrist von mindestens 72 Stunden. Es gilt Nummer 1 genauso.

(3) Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgemäß, wird eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungspreises erhoben und der Termin nachgeholt. Auf Ausfallgebühren bei Leistungen von Sommer’s Solaqua fällt  zusätzlich Mehrwertsteuer an.

(4) In Ausnahmefällen (z.B. schwere grippale Infekte/Fieber 38°C, Durchfall, Unfälle - Eigengefährdung, Einweisung ins Krankenhaus, Trauerfall) ist nach Kenntnis der Sachlage der Termin abzusagen.

(5) Unentschuldigtes Fehlen führt zur Streichung der nachfolgenden Termine und es ist eine Ausfallgebühr zu entrichten. Sie beträgt die Höhe der Behandlungkosten.

 

§ 8 Zu spät kommen

(1) Grundsätzlich führt zu Spätkommen zur Reduzierung ihrer Behandlungszeit.

(2) Nach Ablauf von 10 Minuten kann eine optimale und zeitangemessene Behandlung nicht mehr erfolgen. Sie haben eine Ausfallgebühr in Höhe des Behandlungspreises zu entrichten. Auf Ausfallgebühren bei Leistungen von Sommer’s Solaqua fällt zusätzlich Mehrwertsteuer an.

 

§ 9 Hausbesuche

(1) Hausbesuche erfolgen ausschließlich an zwei festgelegten Tagen.

(2) Die Hausbesuchstermine und Zeiten, legt der Therapeut fest. Es werden ausschließlich Pflegedienstzeiten und Arzttermine berücksichtigt.

(3) Die Terminzeiten können sich um 30 min vorher und nachher verschieben. Eine Absprache erfolgt dann nicht mehr.

(4) Die Bestätigung der Behandlung muss durch den Patienten selbst oder durch Angehörige mit Unterschrift gewährleistet sein.

(5) Der Zutritt muss für diesen Zeitraum gewährleistet sein.

(6) Tiere müssen während der Behandlungszeit außer Reichweite des Therapeuten sein. (anderer Raum, Zwinger)

Teil 3 - Therapievoraussetzungen

§ 10 Ihre Gesundheit

(1) Damit Komplikationen vermieden werden, sind folgende Regeln zu befolgen:

1. kein grippaler Infekt, 38°C Fieber, Durchfall, Erbrechen,

2. schwere Kreislaufkomplikationen, niedriger Blutdruck,

3. Ansteckende Krankheiten: Haut, Bindehautentzündung, Gürtelrose

4. offene Wunden,

5. Alkohol oder Drogen,

6. möglichst 1 Stunde vor Behandlung nicht rauchen (Nikotin = Nervengift),

7. keine Schmerzinjektion am selben Tag: Kortison, Schmerzmittel,

8. keine Akupunkturbehandlung am selben Tag,

9. keine kleinen OP Eingriffe am selben Tag: Haut und Zahn,

10. keine Impfungen am selben Tag,

11. Handy in der Praxis auf lautlos stellen.

(2) In diesen oben genannten Fällen findet keine Behandlung statt. Bei vorheriger Kenntnis ist zwingend abzusagen.

(3) Der Anamnesebogen ist nach dem Stand ihrer jetzigen Kenntnisse auszufüllen um Komplikationen zu vermeiden.

§ 11 Schwangerschaft  

(1) Ihre Schwangerschaft ist vor dem Behandlungsbeginn mitzuteilen.

(2) Vom 1. - 3. Monat und vom 7. - 9. Monat findet keine Behandlung statt. In den Zeiträumen dazwischen kann eine aktive Therapie erfolgen. Es erfolgen keine Massagen und manuelle Therapie. 

§ 12 Kurse

(1) Die verbindliche Anmeldung zum Kurs erfolgt in Schriftform. Nutzen Sie dazu unsere Anmeldebögen.

(2) Der Kurbeitrag wird zu Beginn des Kurses bar oder per Karte entrichtet.

(3) Sagt der Therapeut einen Kurstermin ab, wird dieser im Anschluss des Kurses nachgeholt.

(4) Nimmt der Leistungsempfänger einen Kurstermin nicht war, besteht kein Anspruch auf Nachholung. Es besteht kein Anspruch auf eine Einzeltherapie.

(5) Im Krankheits- oder Trauerfall kann an einem anderen Kurs entsprechend der ausgefallenen Einheiten, teilgenommen werden. Dieser Anspruch erlischt innerhalb eines Jahres.

§ 13 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung gemäß § 12 und 14 DSVGO werden Teil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir werden diese, der geltenden Rechtslage anpassen. Sie können diese bei uns im Haus und auf unserer Webseite https://www.sommers-physiotherapie.com/datenschutz nachlesen.

bottom of page