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Behandlungsvertrag

Vertragsvereinbarung

Vertrag kommt von vertragen.

Damit es gelingen kann, benötigen wir mindestens 3 Dinge:

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1. Vertrauen ist wichtig:

Sie erzählen mir mittels Befund und ggf. auf Nachfrage alles, was mit Ihren Beschwerden in Verbindung gebracht werden kann. Ich verpflichte mich zum Stillschweigen.

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2. Offenheit:

Ist die Voraussetzung für neue und althergebrachte Heilverfahren.

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3. Mitarbeit ist die schwierigste Aufgabe:
Heilung liegt zum größten Teil an uns selbst und in unserer Verantwortung.
Heilverfahren, Kollegen und ich können den Weg weisen und Voraussetzungen
schaffen, damit es zur Heilung kommt.

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Hinweis:

Meine Heilmethode ist keine schulmedizinische Behandlung. Ich weise Sie nach
Entscheidung des BVerfG vom 02.03.2004 - 1 B-R 784/03 darauf hin, dass
diese Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt.
Der Preis wird Ihnen im Vorfeld mündlich sowie schriftlich mitgeteilt und ist
am Behandlungstag in bar oder per EC zu entrichten.

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Unsere Behandlungsbasis:

Ich gebe Ihnen mein Wort, dass ich mit meinem ganzen Wissen und
Können zu Ihrer Heilung beitragen werde.

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Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Patient

und

Heilpraktikerin Romy Sommer, Meißner Str. 61 in 01689 Niederau

zu Stande.

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Folgende Baisdaten sind relevant:

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Patienten Nr.

Krankenkasse:

empfohlene Narungsergänzung:

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  1. Körpergröße in cm und Gewicht in kg 

  2. Body-Mass-Index (BMI)

  3. Körperfett

  4. Organfett

  5. täglicher Kalorienverbrauch

  6. Bauchumfang

  7. Blutdruck liegend und stehend

  8. Pupillenraktion

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