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Behandlungsvertrag

Vertragsvereinbarung

Vertrag kommt von vertragen.

Damit es gelingen kann, benötigen wir mindestens 3 Dinge:

1. Vertrauen ist wichtig:

Sie erzählen mir mittels Befund und ggf. auf Nachfrage alles, was mit Ihren Beschwerden in Verbindung gebracht werden kann. Ich verpflichte mich zum Stillschweigen.

2. Offenheit:

Ist die Voraussetzung für neue und althergebrachte Heilverfahren.

3. Mitarbeit ist die schwierigste Aufgabe:
Heilung liegt zum größten Teil an uns selbst und in unserer Verantwortung.
Heilverfahren, Kollegen und ich können den Weg weisen und Voraussetzungen
schaffen, damit es zur Heilung kommt.

Hinweis:

Meine Heilmethode ist keine schulmedizinische Behandlung. Ich weise Sie nach
Entscheidung des BVerfG vom 02.03.2004 - 1 B-R 784/03 darauf hin, dass
diese Behandlung keinen Arztbesuch ersetzt.
Der Preis wird Ihnen im Vorfeld mündlich sowie schriftlich mitgeteilt und ist
am Behandlungstag in bar oder per EC zu entrichten.

Unsere Behandlungsbasis:

Ich gebe Ihnen mein Wort, dass ich mit meinem ganzen Wissen und
Können zu Ihrer Heilung beitragen werde.

Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Patient

und

Heilpraktikerin Romy Sommer, Meißner Str. 61 in 01689 Niederau

zu Stande.

Folgende Baisdaten sind relevant:

Patienten Nr.

Krankenkasse:

empfohlene Narungsergänzung:

  1. Körpergröße in cm und Gewicht in kg 

  2. Body-Mass-Index (BMI)

  3. Körperfett

  4. Organfett

  5. täglicher Kalorienverbrauch

  6. Bauchumfang

  7. Blutdruck liegend und stehend

  8. Pupillenraktion

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